JudikaturJustizRS0080130

RS0080130 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
28. März 2012

Der Agent muss nicht überprüfen, ob die Versicherungsbedingungen das erkennbare Versicherungsbedürfnis voll abdecken. Der Versicherungsnehmer muss vielmehr die von ihm für aufklärungsbedürftig erachteten Punkte bezeichnen oder erkennbar eine irrige Vorstellung haben.

Entscheidungen
7