JudikaturJustizRS0080024

RS0080024 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
15. Dezember 2021

Diese Bestimmung umfaßt - nach Art einer Generalklausel - jede nicht unter die §§ 3 a bis 3 f dieses Gesetzes fallende Art nationalsozialistischer Betätigung. Ihr Tatbild hat eine große Reichweite und kann durch Handlungen verschiedenster Art verwirklicht werden.

Entscheidungen
9