JudikaturJustizRS0080000

RS0080000 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
14. März 2005

Bei einer wettbewerbswidrigen Handlung, die sich auf eine Zweigniederlassung "bezieht" (§ 23 Abs 1 UWG), muß es sich nicht immer um eine wettbewerbswidrige Handlung im Betrieb der Niederlassung handeln.

Entscheidungen
4