Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die beklagte Partei ist schuldig, der klagenden Partei die mit S 8.836,20 bestimmten Kosten des Revisionsverfahrens (darin S 1.472,70 Umsatzsteuer) binnen 14 Tagen bei Exekution zu zahlen.…
Text Entscheidungsgründe: Die Klägerin hatte zu 8 Cg 290/88 des Landesgerichtes Feldkirch die beklagten Parteien 1. V***** Co, 2. Eugen R***** jun., 3. Sophie K***** und 4. Eugen R***** auf Unterlassung einer bestimmten irreführenden Äußerung geklagt und zugleich die Ermächtigung begehrt, den stattgeben…
Rechtliche Beurteilung Mit Urteil des Landesgerichtes Feldkirch vom 30.12.1988, 8 Cg 290/88-12, war der Klägerin die Befugnis zugesprochen worden, das Urteil innerhalb von drei Monaten auf Kosten der beklagten Parteien zu veröffentlichen (§ 25 Abs 3 UWG). Diese Frist kann - wie die Vorinstanzen richtig erkannt haben - ers…