JudikaturJustizRS0079975

RS0079975 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
17. Juli 2018

§ 25 Abs 7 UWG sieht die Pflicht des Medienunternehmens vor, Urteile auf Grund vollstreckbarer Exekutionstitel zu veröffentlichen; damit wird dem Medieninhaber in den Fällen, in denen eine zur Urteilsveröffentlichung ermächtigte Partei an ihn herantritt, ein Kontrahierungszwang auferlegt.

Entscheidungen
4