Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die klagende Partei ist schuldig, der beklagten Partei die mit 2.216,34 EUR (darin enthalten 369,39 EUR USt) bestimmten Kosten der Revisionsbeantwortung binnen 14 Tagen zu ersetzen.…
Text Entscheidungsgründe: Die Streitteile sind jeweils Medieninhaber periodischer Druckwerke. Am 3., 5. und 6. Mai 2017 veröffentlichte die Beklagte in ihrer Tageszeitung sowie in ihrem e Paper ohne Zustimmung der Klägerin ein Foto mit A***** G*****, der in bäuerlicher Stube mit einem rot weiß kariert…
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist zulässig, weil zur Berechtigung einer neuerlichen Unterlassungsklage samt Veröffentlichungsbegehren bei Vorliegen eines rechtskräftigen Unterlassungstitels, der die neuerliche Verletzungshandlung umfasst, eine Klarstellung durch den Obersten Gerichtshof geboten ist. Die Revision ist…