RS0079887 – OGH Rechtssatz
RS0079887 – OGH Rechtssatz
Verknüpfungen & Referenzen
Die Registrierung einer Marke schafft nur einen prima facie Beweis dafür, daß die Voraussetzungen für die Registrierung im Zeitpunkt der Registrierung gegeben waren (3 Ob 450/53). Die Gerichte haben aber jedenfalls die Verwendung einer Marke unter dem Gesichtspunkt des Wettbewerbsrechts selbstständig zu untersuchen und können dabei zu einem anderen Ergebnis kommen als die Markenrechtsbehörde, die einen solchen Gesichtspunkt nicht zu berücksichtigen hat.