JudikaturJustizRS0079884

RS0079884 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
21. März 2018

Wer sich einer nicht völlig geklärten Rechtslage bloß mit beruhigenden Erklärungen des Verkäufers begnügt, ohne einen weiteren Versuch der Aufklärung der wahren Verhältnisse zu unternehmen, handelt fahrlässig.

Entscheidungen
5