Spruch Der Revision wird Folge gegeben. Die Entscheidungen der Vorinstanzen werden dahin abgeändert, dass der Spruch einschließlich des unangefochten gebliebenen Teiles wie folgt zu lauten hat: 1. Die Klagsforderung besteht mit EUR 1.820,89 (= S 25.056) zu Recht und mit EUR 3.838,97 (= S 52.825,44) nicht z…
Text Entscheidungsgründe: Der Kläger hatte von einem Dritten erfahren, dass die Beklagte einen Parkettboden benötigte und nahm deshalb mit ihr telefonisch Kontakt auf, um einen Termin festzulegen. Am 7. 5. 1998 kam der Kläger zur Beklagten, um über die Verlegung des Bodens zu sprechen. Der Kläger zeigte…
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist - zwar nicht aus den vom Berufungsgericht genannten Gründen, sondern im Interesse der Rechtssicherheit zulässig und berechtigt. Zum Rücktrittsrecht nach § 3 KSchG: Dem Verbraucher steht nach § 3 Abs 1 KSchG grundsätzlich ein Rücktrittsrecht zu, wenn er seine zum Vertragsabschluss f…