Spruch Der Revision wird zum Teil Folge gegeben. Das angefochtene Urteil wird dahin abgeändert, daß das Urteil des Erstgerichtes wiederhergestellt wird. Die klagende Partei ist schuldig, der beklagten Partei die mit S 1.571,35 (darin S 142,85 Umsatzsteuer) bestimmten Kosten des Berufungsverfahrens und die …
Text Entscheidungsgründe: Der Kläger war seit 1.Jänner 1965 bei der Rechtsvorgängerin der Beklagten und seit dem Jahr 1977 bei der Beklagten als Angestellter beschäftigt und zuletzt als Leiter der Filiale in Graz tätig. Es oblag ihm unter anderem der Einkauf, Verkauf, die Vereinbarung von Konditionen mi…
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist zum Teil berechtigt. Unter dem Tatbestand der Vertrauensunwürdigkeit im Sinne des § 27 Z 1 dritter Fall AngG fällt jede Handlung oder Unterlassung eines Angestellten, die mit Rücksicht auf ihre Beschaffenheit und auf ihre Rückwirkung auf das Arbeitsverhältnis den Angestellten des di…