JudikaturJustizRS0079617

RS0079617 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
22. September 2021

Ein Angestellter, der sich von einem ihm anvertrauten oder ohneweiters zugänglichem Geschäftsgeheimnis oder Betriebsgeheimnis durch eine zusätzliche Tätigkeit, zB Abschreiben, dauernde und sichere Kenntnis verschafft, handelt sittenwidrig.

Entscheidungen
10