JudikaturJustizRS0079597

RS0079597 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
22. März 2018

Es entspricht dem Zweck des UWG die Worte "Unternehmer" und "Unternehmen" immer im weiteren Sinn zu verstehen. Der Begriff des Unternehmers umfasst jede selbständige betriebene Tätigkeit, die auf Erwerb gerichtet ist oder die ohne Erwerbszwecke zu verfolgen, doch wirtschaftlichen Zwecken dient. Für die Aktivlegitimation nach § 14 UWG kommt es nicht auf die befugte Ausübung des Gewerbebetriebes an.

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