Spruch Dem außerordentlichen Revisionsrekurs wird nicht Folge gegeben. Die betreibende Partei ist schuldig, der verpflichteten Partei die mit 1.754,82 EUR (darin 292,47 EUR USt) bestimmten Kosten der Revisionsrekursbeantwortung binnen 14 Tagen zu ersetzen.…
Text Begründung: Der Verpflichtete verpflichtete sich mit gerichtlichem Vergleich vom 20. November 2001 der betreibenden Partei gegenüber, im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbs bei der Bewerbung von Innentüren die Verwendung des Versteigerungssymbols „Auktionshammer" und/oder die Ankündigu…
Rechtliche Beurteilung a) Vorweg ist darauf einzugehen, dass das Erstgericht mit Beschluss vom 19. Juli 2004 infolge rechtskräftiger Unzulässigerklärung der mit Beschluss vom 20. März 2002 bewilligten Exekution und der Beschlüsse vom 22. Mai 2002 ON 10, vom 25. Juni 2002 ON 12, vom 2. Dezember 2002 ON 24, vom 10. Juli 200…