Spruch Der Revision wird Folge gegeben; das angefochtene Urteil wird dahin abgeändert, daß die Entscheidung wie folgt zu lauten hat: "Das Klagebegehren, die beklagte Partei sei schuldig, es im geschäftlichen Verkehr zu unterlassen, Waren, insbesondere Einliterpackungen "Happy Day"-Apfelsaft, unter dem Eins…
Text Entscheidungsgründe: Der Kläger ist ein bei der Vereinsbehörde registrierter Verein mit dem Sitz in Linz. Gemäß § 2 seiner Statuten bezweckt er die Überwachung und Sicherung des freien wirtschaftlichen Wettbewerbs sowie der Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen, um einen gesunden, der freien Mar…
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist berechtigt. Die gerügten Verfahrensmängel liegen nicht vor (§ 510 Abs 3 ZPO). Mit Recht haben die Vorinstanzen die von der Beklagten in Zweifel gezogene Aktivlegitimation des Klägers bejaht. Da dem Kläger ausschließlich Gremien, Fachgruppen und Innungen der Kammer der gewerblichen W…