JudikaturJustizRS0079368

RS0079368 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
21. Februar 2017

Die beanstandeten Wettbewerbshandlungen müssen in den satzungsgemäßen Zweck des Verbandes eingreifen, also die vom Verband zu vertretenden wirtschaftlichen Interessen berühren.

Entscheidungen
8