Spruch Dem Revisionsrekurs wird Folge gegeben. Der angefochtene Beschluß, der in seinem bestätigenden Teil unberührt bleibt, wird in seinem abändernden Teil dahin abgeändert, daß der Beschluß des Erstgerichtes zur Gänze wiederhergestellt wird. Die klagende Partei ist schuldig, der beklagten Partei die mit …
Text Begründung: Der Kläger strahlt seit 5. Jänner 1968 im gesamten Gebiet der Republik Österreich eine Fernsehsendung mit dem Titel "Österreich-Bild" aus; seit November 1979 ist er Mitherausgeber der Zeitschrift "ORF-Nachlese". Der Beklagte ist Werbungsmittler und Geschäftsführer. Auf seinen Antrag hat…
Rechtliche Beurteilung Der Revisionsrekurs ist berechtigt. Die Rechtsmeinung des Klägers, daß sich die Frage nach den Voraussetzungen einer vorbeugenden Unterlassungsklage im vorliegenden Fall nicht stelle, weil schon die Anmeldung der Marke eine Benützungshandlung sei, kann nicht geteilt werden. Weder durch die Anmeldung…