Spruch Der Revision wird Folge gegeben. Die Urteile der Vorinstanzen werden dahin abgeändert , dass die Entscheidung nunmehr zu lauten hat: "Die beklagte Partei ist schuldig, es ab sofort im geschäftlichen Verkehr zu unterlassen, den Firmenbestandteil 'GfB' zu verwenden. Die beklagte Partei ist schuldig, d…
Text Entscheidungsgründe: Die Klägerinnen, die sich vorwiegend mit Unternehmens , Investitions- und Finanzierungsberatung sowie mit Betriebsgründungen und Unternehmenssanierung beschäftigen, führen seit etwa 1990 die Firmen „GFB Partner UNTERNEHMENSBERATUNG Gesellschaft für betriebswirtschaftliche Ber…
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist zulässig und auch berechtigt. Die Klägerin vertritt die Auffassung, ihr Firmenbestandteil „GFB" sei herausragend eigenständig und unterscheidungskräftig und falle unter den Schutz des § 9 UWG, auf den sich die Klägerinnen, entgegen der Behauptung der Beklagten, bereits in der Klage …