RS0078981 – OGH Rechtssatz
RS0078981 – OGH Rechtssatz
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Die Ansicht, die Verpflichtung zum Nachweis der Staatsbürgerschaft gemäß § 5 Abs 3 WrAusländergrunderwerbsG betreffe nur Ausländer, widerspricht der Systematik und dem Sinn des Gesetzes. Während ausländische Erwerber gemäß § 5 Abs 1 leg cit dem Grundbuchsgericht den grundverkehrsbehördlichen Genehmigungsbescheid vorlegen müssen, haben Inländer ihre Staatsbürgerschaft nachzuweisen um darzutun, dass kein genehmigungspflichtiger Grunderwerb durch Ausländer vorliegt. Die in einem Kaufvertrag aufgenommene Erklärung, österreichischer Staatsbürger zu sein, stellt keinen Nachweis, sondern bloß eine Behauptung dar.