JudikaturJustizRS0078895

RS0078895 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
24. August 2011

Hängt die Frage des Eintritts der Rechtskraft oder Scheinrechtskraft von streitigen Tatsachen - Prozessunfähigkeit des Nichtigkeitsklägers im Zeitpunkt des Vorverfahrens - ab, ist eine Nichtigkeitsklage zulässig.

Entscheidungen
15