Spruch 1. Dem Rekurs wird nicht Folge gegeben. Der Kläger ist schuldig, der Beklagten die mit EUR 2.561,69 (darin EUR 426,95 USt) bestimmten Kosten des Rekursverfahrens zu ersetzen. 2. Der vom Kläger weiters eingebrachte, als „Revisionsrekurs" bezeichneten Schriftsatz (ON 51) wird zurückgewiesen.…
Text Begründung: Zu Punkt 1: Die hier beklagte Bank nahm den Kläger zu 2 Cg 160/96w des Erstgerichtes auf Zahlung von S 4,612.152,18 (EUR 335.178,17) in Anspruch. Diese (am 18. 6. 1996) eingebrachte Klage samt dem Auftrag zur Klagebeantwortung und das Versäumungsurteil (vom 10. 9. 1996) wurden ihm am 25.…
Rechtliche Beurteilung Der Rekurs des Klägers gegen den Beschluss des Berufungsgerichtes ist - unabhängig davon, ob eine erhebliche Rechtsfrage im Sinne des § 502 ZPO releviert wird - zulässig (RIS-Justiz RS0042831, RS0043861; RS0098745; 5 Ob 115/06g und 7 Ob 179/06h jeweils mwN; Zechner in Fasching/Konecny² IV/1 § 519 ZP…