JudikaturJustizRS0078572

RS0078572 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
20. Mai 2014

Bei Beurteilung der Reklamebehauptung ist die Auffassung der beteiligten Verkehrskreise zu beachten, das ist die Auffassung eines nicht ganz unerheblichen Teiles jener Kreise, an die sich die Ankündigung wendet.

Entscheidungen
30