Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die klagende Partei ist schuldig, der beklagten Partei die mit 1.959,48 EUR (darin 326,58 EUR USt) bestimmten Kosten der Revisionsbeantwortung binnen 14 Tagen zu ersetzen.…
Text Entscheidungsgründe: Die Beklagte, die mit ihrem Lebensmittelunternehmen einen Jahresumsatz von mehr als 60 Mio EUR in Österreich erzielt, produziert und vertreibt ua seit etwa fünf Jahren das Produkt „Waldbeeren Fruchtschnitte“. Dabei handelt es sich um einen rechteckigen, rotbraunen Riegel mit ein…
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist zulässig, aber nicht berechtigt. Nach Auffassung der Klägerin übergehe das Berufungsgericht, dass auf der beanstandeten Verpackung ausschließlich Himbeeren, Heidelbeeren, Brombeeren und Walderdbeeren abgebildet seien und jeder Hinweis auf anderes verwendetes Obst fehle. Dieser Blick…