Spruch Beiden Revisionen wird nicht Folge gegeben. Die Erstbeklagte ist schuldig, der Klägerin die mit S 21.375,-- bestimmten Kosten der Revisionsbeantwortung (darin S 3.562,50 USt) binnen 14 Tagen zu ersetzen. Die Klägerin hat die Kosten ihrer Revision selbst zu tragen.…
Text Entscheidungsgründe: Die Klägerin vertreibt (ua) Tresore, Panzerschränke und Safes, die von den in Deutschland ansässigen Firmen M*****-Safe und F***** erzeugt werden. Die Erstbeklagte vertreibt als Großhändlerin vor allem Erzeugnisse der Zweitbeklagten. Die Zweitbeklagte erzeugt Tresore, die sie …
Rechtliche Beurteilung Die gegen diese Entscheidung gerichteten Revisionen der Klägerin und der Erstbeklagten sind zulässig, weil der Oberste Gerichtshof bisher nicht über einen gleichartigen Sachverhalt entschieden hat; sie sind aber nicht berechtigt. Der Kostenrekurs der Klägerin ist unzulässig. 1. Zum Kostenrekurs de…