Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die klagende Partei ist schuldig, der beklagten Partei die mit S 12.195,-- bestimmten Kosten des Revisionsverfahrens (darin S 2.032,50 USt) binnen 14 Tagen zu ersetzen.…
Text Entscheidungsgründe: Die Ehe der Streitteile wurde aus beiderseitigem und gleichteiligem Verschulden geschieden. Der Ehe entstammen zwei Kinder. Der Sohn Peter besucht die Volksschule und wird anschließend bis etwa 14.00 Uhr im angrenzenden Schülerhort versorgt. Die Tochter Marina besucht den Vorm…
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist zulässig, jedoch nicht berechtigt. Die Klägerin macht den Revisionsgrund der unrichtigen rechtlichen Beurteilung geltend. Sie vertritt die Ansicht, daß sie keine schwere Verfehlung gegen den Beklagten begangen habe und das Besuchsrecht unabhängig von Unterhaltszahlungen zu beurtei…