JudikaturJustizRS0078135

RS0078135 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
20. Dezember 2022

Zum Begriff der geschlechtlichen Handlung: Der früher von der Legistik verwendete Begriff "Unzucht" und "unzüchtige Handlungen" wird durch die neue, inhaltsgleiche Umschreibung "geschlechtliche Handlung" ersetzt, ohne ein zusätzliches Merkmal der sexuellen Lustbetonung ins Tatbild aufzunehmen.

Entscheidungen
15