Spruch Eine Verletzung des Bildnisschutzes nach § 78 UrhG gibt keinen Anspruch auf angemessenes Entgelt nach § 86 UrhG Wer das Bild eines bekannten Sportlers ohne dessen Zustimmung zu Werbezwecken verwendet und dabei den Bekanntheitsgrad des Abgebildeten zu seinem eigenen Vorteil ausnützt, hat den dadurch …
Text Der Kläger ist Berufsfußballer beim Sportklub Rapid Wien. Der Beklagte ist Meister der Fotografie; er betreibt in S ein Sportgeschäft. Im Jahre 1979 brachte er einen Werbekatalog für Fußballsportartikel heraus, in dem er ein Bild des Klägers, das er vom Pressebilddienst Dipl.-Ing. A entgeltlich erwo…
Rechtliche Beurteilung Aus der Begründung: Dem Kläger steht, wie das Berufungsgericht zutreffend erkannte, ein Anspruch auf angemessenes Entgelt nach § 86 Abs. 1 Z 4 UrhG nicht zu. Nach dieser Bestimmung hat derjenige, der unbefugt ein Lichtbild auf eine nach § 74 UrhG dem Hersteller vorbehaltene Verwertungsart benützt, …