Spruch Der Revision wird Folge gegeben. Die Urteile der Vorinstanzen werden dahin abgeändert, dass das Begehren, die Beklagte schuldig zu erkennen, es zu unterlassen, im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbs bei den Adressaten von Benachrichtigungen über einen ihnen bereits zugeteilten Gewinn d…
Text Entscheidungsgründe: Die Beklagte betreibt einen Versandhandel. Im Zusammenhang damit veranstaltet sie Gewinnspiele. Die Gewinner verständigt sie mit einem „dringenden Eilbrief", auf dessen Kuvert dem Adressaten mitgeteilt wird, er habe in jedem Fall gewonnen. Da er telefonisch nicht erreichbar gew…
Rechtliche Beurteilung Die gegen dieses Urteil gerichtete Revision ist zulässig und berechtigt. Die Beklagte hält daran fest, dass die ihr vorgeworfene Täuschung keine Wettbewerbshandlung sei. Sie verweist auf die Entscheidungen 4 Ob 374/76, 4 Ob 353/82, 4 Ob 9/91 und 4 Ob 135/99b. In der Entscheidung 4 Ob 374/6 (= ÖBl 19…