JudikaturJustizRS0077946

RS0077946 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
11. März 2008

Bei Übertretung sittlich neutraler Verwaltungsvorschriften kann ein Verstoß gegen § 1 UWG nur angenommen werden, wenn die Gesetzesverletzung zu Wettbewerbszwecken bewusst in der Absicht erfolgt, sich damit einen Vorsprung vor den gesetzestreuen Mitbewerbern zu sichern; es muss eine fortgesetzte und planmäßige Missachtung des Gesetzes vorliegen (hier: Verstoß gegen § 60 GewO).

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