JudikaturJustizRS0077868

RS0077868 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
23. August 2018

Bei der Beurteilung der Zulässigkeit der Mitteilung des Inhaltes einer gerichtlichen Entscheidung müssen dieselben Grundsätze beachtet werden wie bei einer privaten Veröffentlichung eines Urteiles.

Entscheidungen
6