Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Der Beklagte ist schuldig, den Klägerinnen die mit S 22.749,80 bestimmten Kosten des Revisionsverfahrens (darin S 2.880,- Barauslagen und S 1.806,35 Umsatzsteuer) binnen 14 Tagen bei Exekution zu ersetzen.…
Text Entscheidungsgründe: Der Beklagte befaßt sich mit dem Handel und dem Einbau von Kunststoffenstern, insbesondere zur Sanierung von Altbauten. Er verteilte im Juli und August 1983 einen Werbeprospekt für "Rot-Ring-Fenster", welche nach dem neuesten Stand der Kunststofftechnik entwickelt worden seien …
Rechtliche Beurteilung Die Frage, ob die Einbringung mehrerer Unterlassungsklagen wegen desselben Wettbewerbsverstoßes dann als schikanöse Rechtsausübung im Sinne des § 1295 Abs. 2 ABGB anzusehen ist, wenn die klagenden Gesellschaften zwar rechtlich selbständig sind, wirtschaftlich aber eng zusammenhängen, ist bisher noch…