Spruch Dem Revisionsrekurs wird nicht Folge gegeben. Die klagende Partei ist schuldig, der beklagten Partei die mit S 11.125,80 bestimmten Kosten des Revisionsrekursverfahrens (darin S 1.854,30 Umsatzsteuer) binnen 14 Tagen bei Exekution zu zahlen.…
Text Begründung: Die Klägerin ist Medieninhaberin der Tageszeitung "N*** K***-Z***", die Beklagte ist Verlegerin der Tageszeitung "V*** - DIE L*** T***". Beide Zeitungen berichten über aktuelle Tagesereignisse, insbesondere aus den Bereichen Politik, Wirtschaft, Kultur und Sport; sie veröffentlichen auc…
Rechtliche Beurteilung Der Revisionsrekurs ist nicht berechtigt. Die Klägerin meint, daß politische Stellungnahmen von den österreichischen Tageszeitungen keineswegs nur aus innerster politischer Überzeugung publiziert würden; sie dienten vielmehr ganz klar Zwecken des Wettbewerbes, bedeute doch eine gut durchgezogene pol…