JudikaturJustizRS0077766

RS0077766 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
17. Oktober 2023

Die Wettbewerbsabsicht braucht zwar nicht das einzige oder auch nur das wesentliche Ziel der Handlung zu sein; sie fehlt aber dann, wenn sie gegenüber den anderen Motiven ganz in den Hintergrund tritt.

Entscheidungen
6