Spruch Der Revision wird Folge gegeben. Das angefochtene Urteil wird dahin abgeändert, dass das Ersturteil wiederhergestellt wird. Die beklagte Partei ist schuldig, der klagenden Partei die mit 6.047,70 EUR bestimmten Kosten des Rechtsmittelverfahrens (darin 780,95 EUR USt und 1.362 EUR Barauslagen) binne…
Text Entscheidungsgründe: Der klagende Verein wurde am 26. Jänner 2000 ins Vereinsregister eingetragen. Seine Gründung beruhte auf dem Wunsch und der Absicht eines Künstlers, der vor allem plastische Werke (darunter Möbel), aber auch Arbeiten auf Papier erstellte, die Dokumentation seiner Werke zu gewähr…
Rechtliche Beurteilung Die Revision , mit der der Kläger die Wiederherstellung des Ersturteils anstrebt, ist infolge Widerspruchs der berufungsgerichtlichen Rechtsauffassung mit der Rechtsprechung zulässig und auch berechtigt. 1. Das angefochtene Urteil ist nicht wegen eines Begründungsmangels nichtig. Nichtigkeit im Sinn…