JudikaturJustizRS0077666

RS0077666 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
10. Dezember 2020

Das Ausmaß der Befugnisse, die der Werknutzungsberechtigte durch den Werknutzungsvertrag erhält, reicht im Zweifel nicht weiter, als es für den praktischen Zweck der ins Auge gefassten Werknutzung erforderlich ist. - "Zweckübertragungstheorie" (hier: Text der Bundeshymne).

Entscheidungen
20