JudikaturJustizRS0077619

RS0077619 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
22. April 2022

Geht es um die Förderung fremden Wettbewerbs durch einen außenstehenden Dritten, der selbst nicht Konkurrent der beteiligten Unternehmen ist, dann ist für eine Vermutung der Wettbewerbsabsicht kein Raum; in diesem Fall hat vielmehr der Kläger die für den Tatbestand des § 1 UWG erforderliche Absicht des Beklagten nachzuweisen, in den fremden Wettbewerb zugunsten des einen und zum Nachteil des anderen Mitbewerbers einzugreifen.

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