Spruch I. Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die klagende Partei ist schuldig, der beklagten Partei die mit 1.164,90 EUR bestimmten Kosten der Revisionsbeantwortung binnen 14 Tagen zu ersetzen. II. Dem Rekurs wird nicht Folge gegeben. Der angefochtene Beschluss wird mit der Maßgabe bestätigt, dass der …
Text Entscheidungsgründe: Der Kläger, Richter eines Landesgerichts, bewarb sich auf eine mit 1. 10. 2008 zu besetzende Planstelle eines Hofrats des Verwaltungsgerichtshofs, wurde jedoch nicht in den von der Vollversammlung des Verwaltungsgerichtshofs am 2. 9. 2008 erstatteten Dreiervorschlag aufgenommen.…
Rechtliche Beurteilung Die vom Kläger dagegen erhobene Revision ist aus dem vom Berufungsgericht dargelegten Grund zulässig, jedoch nicht berechtigt. Soweit das Rechtsmittel auch eine Bekämpfung des Zurückweisungsbeschlusses des Berufungsgerichts enthält, ist es als Rekurs zulässig (§ 519 Abs 1 Z 1 ZPO), aber ebenfalls ni…