Spruch Den Revisionen und Rekursen der Beklagten und der Nebenintervenientin wird nicht Folge gegeben, ebensowenig der Revision der Klägerin. Die Beklagte ist schuldig, der Klägerin die mit 19.159,65 S (darin 1.800 S Barauslagen und 1.578,15 S Umsatzsteuer) bestimmten Kosten der Revisionsbeantwortung ON 41…
Text Entscheidungsgründe: Die Klägerin hat im Jahr 1979 im Auftrag der Ö*** F*** den Film "Österreich - das Land, in dem der Winter stattfindet" (im folgenden: "Winterfilm"), die Beklagte im Jahr 1981 im Auftrag des ORF den Film "Auf dem Schnee ein Feuer" (im folgenden: "Schneefilm") produziert; Verfass…
Rechtliche Beurteilung 1. Zu den Rechtsmitteln der Beklagten und der Nebenintervenientin: Sowohl die Beklagte als auch die Nebenintervenientin bekämpfen zunächst die Rechtsauffassung der Vorinstanzen, Herstellerin des "Winterfilms" und damit kraft Gesetzes (§ 38 Abs. 1 UrhG) Inhaberin der Verwertungsrechte an diesem gewer…