JudikaturJustizRS0077276

RS0077276 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
24. April 2020

Wird durch Kollektivvertrag oder Vereinbarung die Berechnung des Urlaubes von Werktagen auf Arbeitstage umgestellt, so bleibt im Falle einer üblichen Fünftagewoche ein in die Urlaubszeit fallender Samstagfeiertag auf die Urlaubsdauer ohne Einfluß. Für einen während der Urlaubszeit auf einen Samstag fallenden Feiertag ist in diesem Fall kein zusätzlicher Urlaubstag zu gewähren.

Entscheidungen
3