JudikaturJustizRS0077242

RS0077242 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
25. Januar 2022

"Aufführung" ist die Wiedergabe des Tonwerkes für das Gehör, in räumlicher Verbundenheit, auch mittels Rundfunkübertragung. Die "Öffentlichkeit" einer Aufführung ist immer dann anzunehmen, wenn sie nicht von vornherein auf einen in sich geschlossenen und nach außen hin begrenzten Kreis abgestimmt ist, demgemäß überall dort, wo eine Aufführung im Rahmen des gewerblichen Betriebes mit fluktuierendem Publikum, zB in Gaststätten, Kaffeehäusern usw, stattfindet (hier: Betrieb eines Rundfunkgerätes in einem Gasthaus).

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3