Spruch Dem Revisionsrekurs wird nicht Folge gegeben. Die klagende Partei ist schuldig, der beklagten Partei die mit S 15.556,50 bestimmten Kosten der Beantwortung des Revisionsrekurses binnen 14 Tagen bei Exekution zu ersetzen.…
Text Begründung: Die Witwe des Komponisten Alban B, Helene C, geborene D, verstarb am 30.8.1976. Alleinerbin ihres Nachlasses ist die Alban-Berg-Stiftung. Mit Testamentsnachtrag vom 6.8.1974 änderte Helene B den Punkt IV,4 des Testaments vom 23.7.1969 dahin, daß nicht Hans E die Tagebücher ihrer Mutter A…
Rechtliche Beurteilung Der Revisionsrkurs ist nicht gerechtfertigt. Soweit die Klägerin zunächst bezweifelt, daß die REPUBLIK ÖSTERREICH das Sacheigentum an den Tagebüchern erworben hat, kann ihr nicht beigepflichtet werden. Helene B hat mit dem Testamentsnachtrag vom 23.7.1969 die Tagebücher ihrer Mutter der Nationalbibl…