RS0077210 – OGH Rechtssatz
RS0077210 – OGH Rechtssatz
Verknüpfungen & Referenzen
§ 76 a UrhG gibt durch den Klammerausdruck "besonders auch in Form eines Lichtbildes" einen Hinweis darauf, daß auch relativ kleine Teile von Rundfunksendungen dem Leistungsschutzrecht des Rundfunkunternehmers unterliegen.