JudikaturJustizRS0077210

RS0077210 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
13. April 1999

§ 76 a UrhG gibt durch den Klammerausdruck "besonders auch in Form eines Lichtbildes" einen Hinweis darauf, daß auch relativ kleine Teile von Rundfunksendungen dem Leistungsschutzrecht des Rundfunkunternehmers unterliegen.

Entscheidungen
2