JudikaturJustizRS0076773

RS0076773 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
28. Juli 2020

Verletzung der Mitteilungspflicht begründet nur dann Ersatzpflicht nach § 22 Abs 1 UVG, wenn dadurch die Gewährung der Vorschüsse veranlasst worden ist, diese Verletzung daher für die Auszahlung der Unterhaltsvorschüsse kausal war.

Entscheidungen
5