Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die beklagte Partei ist schuldig, der klagenden Partei die mit 8.029,80 S bestimmten Kosten des Revisionsverfahrens (darin 1.338,30 S an Umsatzsteuer) binnen 14 Tagen zu ersetzen.…
Text Entscheidungsgründe: Der Kläger, Inhaber eines Teppichhauses in der Bundesrepublik Deutschland, stand mit Dr. Hodjatollah A***-A***, Teppichhändler in Wien, in langjähriger Geschäftsbeziehung. Am 26.1.1979 bestellte Dr. A***-A*** beim Kläger 54 Teppiche, die der Kläger in der Folge auftragsgemäß an…
Rechtliche Beurteilung Die von der beklagten Partei gegen diese Entscheidung des Gerichtes zweiter Instanz erhobene Revision ist nicht berechtigt. Die Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen durch Vereinbarung der Erwerb des Eigentums trotz Übergabe hinausgeschoben werden kann, somit des Eigentumsvorbehaltes fällt in …