JudikaturJustizRS0076672

RS0076672 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
27. Januar 1970

Gröbliche Unterhaltspflichtverletzung, wenn eine Prostituierte trotz guten Verdienstes durch mehrere Jahre keinerlei Unterhaltszahlungen leistet. Für Beurteilung der subjektiven Tatseite dieses einheitlichen, sich auf mehrere Jahre erstreckenden Tatgeschehens kann vorübergehende Behinderung der "Erwerbstätigkeit" durch Schwangerschaft außer Betracht bleiben.