Spruch Dem Revisionsrekurs wird nicht Folge gegeben. Die Beklagten sind zur ungeteilten Hand schuldig, der Klägerin die mit S 21.829,50 bestimmten Kosten der Revisionsrekursbeantwortung (darin S 3.638,25 USt) binnen 14 Tagen zu ersetzen.…
Text Begründung: Die Klägerin führt seit Jahrzehnten einen Maler- und Anstreicherbetrieb. Der Zweitbeklagte war von 1964 bis 1987 Dienstnehmer der Klägerin; danach Kommanditist und schließlich Komplementär. Mit Ende 1995 schied der Zweitbeklagte aus dem Unternehmen der Klägerin aus, nachdem er vergebli…
Rechtliche Beurteilung Der gegen diese Entscheidung gerichtete Revisionsrekurs der Beklagten ist zulässig, weil der Oberste Gerichtshof bisher nicht über einen gleichartigen Sachverhalt entschieden hat; der Revisionsrekurs ist aber nicht berechtigt. Die Beklagten werfen dem Rekursgericht vor, den vom Erstgericht festges…