JudikaturJustizRS0076555

RS0076555 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
25. Juni 2021

Der Begriff "Entgeltansprüche" im Sinne des IESG ist im arbeitsrechtlichen Sinn zu verstehen. Er umfasst alle Leistungen des Arbeitgebers, die dieser dem Arbeitnehmer für die Zurverfügungstellung seiner Arbeitskraft gewährt. Hier: Die Zuerkennung einer Prämie für vom Dienstnehmer durchgeführte Verbesserungen oder für Diensterfindungen.

Entscheidungen
6