Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die beklagte Partei ist schuldig, der klagenden Partei die mit 1.332,54 EUR (darin 222,09 EUR USt) bestimmten Kosten des Revisionsverfahrens binnen 14 Tagen zu ersetzen.…
Text Entscheidungsgründe: [1] Der klagende Verein vertritt österreichische Berufsfotografen, so auch den Inhaber der hier klagsgegenständlichen beiden Lichtbilder (im F olgenden: Fotograf), die den im Zeitraum der fraglichen Handlungen und des erstinstanzlichen Verfahrens noch amtierenden Bundeskanzle…
Rechtliche Beurteilung [9] Die Revision ist zulässig , aber nicht berechtigt . 1. Passivlegitimation des Beklagten [10] 1.1. Das Erstgericht stützte die Passivlegitimation des Beklagten auf § 81 Abs 1 Satz 2 UrhG, wonach der Inhaber eines Unternehmens auch dann geklagt werden kann, wenn eine Verletzung des Ausschließu…