Spruch 1.) Dem Revisionsrekurs wird nicht Folge gegeben. Die klagenden Parteien sind schuldig, der beklagten Partei die mit 10.890,-- S bestimmten Kosten des Revisionsrekursverfahrens (darin enthalten 1.815,-- S USt) binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. 2.) Die Revisionsrekursbeantwortun…
Text Begründung: Die beiden Kläger sind die eingeantworteten Erben nach ihrem am 23.10.1984 verstorbenen Vater, dem Schauspieler Oskar Werner. Der Beklagte - ein registrierter Verein - ist Veranstalter der jährlich stattfindeten " Österreichischen Filmtage Wels", welche der jeweils aktuellen Jahressch…
Rechtliche Beurteilung Der Revisionsrekurs der Kläger ist nicht berechtigt. Die Kläger machen dem beklagten Verein konkret nur eine zunächst aufgrund seiner öffentlichen Ankündigung zu besorgende, dann aber auch verwirklichte Verletzung eines bestimmten urheberrechtlichen Ausschließlichkeitsrechtes ihres Vaters, nämlich…