Spruch Dem Revisionsrekurs wird teilweise Folge gegeben. Die Beschlüsse der Vorinstanzen werden dahin abgeändert, daß sie insgesamt, einschließlich des bestätigten Teiles, wie folgt zu lauten haben. "Einstweilige Verfügung Der Beklagten wird für die Dauer dieses Rechtsstreites untersagt, Werke des Kläg…
Text Begründung: Der Kläger hat im III.Wiener Gemeindebezirk ein auffällig gestaltetes Gebäude geschaffen, welches, nach dem Künstlernamen des Klägers als "Hundertwasserhaus" benannt, Berühmtheit erlangt hat und eine der Sehenswürdigkeiten Wiens geworden ist. Die Beklagte ist Geschäftsführerin der H***…
Rechtliche Beurteilung Die beim Erstgericht eingebrachte Revisionsrekursbeantwortung ist, erst nach Ablauf der 14-tägigen Revisionsrekursfrist beim Obersten Gerichtshof eingelangt (§ 528 Abs 3, § 508a Abs 2 ZPO). Sie ist daher als verspätet zurückzuweisen. Der Revisionsrekurs ist zulässig, weil eine Rechtsprechung des Ob…