JudikaturJustizRS0076406

RS0076406 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
31. Januar 2023

Für die Abhängigkeit einer Nachschöpfung ist entscheidend, dass in ihr das Originalwerk in wesentlichen Zügen wiederkehrt; Bearbeitungen und sonstige abhängige Nachschöpfungen grenzen sich dadurch von selbständigen Schöpfungen ab; sie unterscheiden sich insbesondere von der freien Benützung, bei welcher zwar Anregungen von einer früheren Schöpfung ausgehen, die Züge des benützten Werkes aber angesichts der Individualität der neuen Schöpfung verblassen.

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