JudikaturJustizRS0076398

RS0076398 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
25. Januar 2001

Der Umstand, daß der vom Angeklagten zu leistende Unterhaltsbetrag für sich allein zur Deckung der Unterhaltskosten völlig unzureichend ist, schließt die Strafbarkeit wegen seiner Nichtleistung nicht aus.

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