JudikaturJustizRS0076394

RS0076394 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
25. Mai 2004

Soweit ein Urheberrecht an einen bearbeiteten Werk besteht, ist zur Verwertung der Bearbeitung die Zustimmung des Originalwerkurhebers erforderlich; dies gilt auch für Lichtbilder. "Gloria Wahlkampfporträt"

Entscheidungen
7