JudikaturJustizRS0076389

RS0076389 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
31. Januar 2023

Eine "Bearbeitung" im Rechtssinn ist die Umgestaltung äußerer Merkmale bei gleichzeitiger Identität des Werkes, also eine - nicht rein mechanische, sondern aus eigener schöpferischer Gestaltungskraft entwickelte - Änderung der äußeren Form unter Beibehaltung des Kern des Werkes, nicht aber eine geringfügige Änderung der Umgestaltung des Originals.

Entscheidungen
6