Spruch Dem Revisionsrekurs wird Folge gegeben. Der angefochtene Beschluß und der Beschluß des Erstgerichtes vom 3.5.1991, ON 13, werden aufgehoben. Dem Erstgericht wird aufgetragen, die Auszahlung der mit Beschluß vom 15.4.1991, ON 9, innegehaltenen Unterhaltsvorschüsse anzuordnen.…
Text Begründung: Der der Minderjährigen mit Beschluß vom 8.1.1991 für die Zeit vom 1.12.1990 bis 31.7.1991 gewährte Unterhaltsvorschuß nach den §§ 3, 4 Z 1 UVG von monatlich S 1.500,-- (der Vater der Minderjährigen hatte sich mit Vergleich vom 21.2.1990 zur Zahlung dieses Betrages ab dem 1.3.1990 verpfli…
Rechtliche Beurteilung Die Judikatur des Obersten Gerichtshofes ist, worauf bereits in der angefochtenen Entscheidung hingewiesen wurde, in der vorliegenden Frage nicht einheitlich (siehe bes. Stockart-Bernkopf, ÖA 1991, 41 f, mit vielen Beispielen). Das Rekursgericht ist den Entscheidungen 6 Ob 598/90 (= UV 7 bei Stockar…