JudikaturJustizRS0076188

RS0076188 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
19. Dezember 1989

Eine Vereinbarung zwischen den Vertragsstaaten über Berücksichtigung von Versicherungszeiten, die in einem System oder einem neuen Zweig der Sozialversicherung erworben wurden (oder über eine Ausdehnung der Rechtsvorschriften auf neue Personengruppen) wurde bisher nicht getroffen hier: Gesetz über die Pensionsversicherung und Invalidenversicherung der selbständigen Landwirte (veröffentlicht im Amtsblatt Narodne novine Nr 29 vom 03.07.1979).

Entscheidungen
3